Liefer- und
Zahlungsbedingungen
1. Unsere Angebote und
Katalogpreise sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann
von uns als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
Sind zwischen Angebotsabgabe und Bestelleingang Kostensteigerungen
eingetreten, sind wir zu einer Preiskorrektur berechtigt.
Den angegebenen Preisen, außer bei gesonderten Absprachen, werden die
Transport- und Verpackungskosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer
hinzugerechnet.
2. Lieferungen unsererseits erfolgen ab Sonneberg auf Rechnung und Gefahr
des
Vertragspartners und, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit den üblichen
Verkehrsmitteln-/Transportmitteln nach unserer Wahl.
Mehrkosten für Versand Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des
Empfängers.
Ausführungsort, soweit nicht anders vereinbart, ist Sonneberg.
3. Die Zahlung des Rechnungsbetrages richtet sich nach den jeweils
vereinbarten Zahlungszielen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Bezahlung innerhalb 7 Tagen
rein netto ab
Rechnungsdatum mit Zahlungseingang bei uns zu erfolgen.
Der Verkäufer behält sich vor, Lieferungen- und Leistungen sofort und in
Bar nach
Auftragsfertigstellung zu kassieren.
Bei Erstkunden ist der Rechnungsbetrag bei Abholung, Lieferung bzw.
Fertigstellung sofort in Bar oder Scheck zu entrichten.
Der Verkäufer kann vom Besteller, für in sich abgeschlossene Teile des
Werkes,
Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen
verlangen.
Dies gilt auch für Stoffe, Bauteile oder Entwürfe, die eigens
angefertigt od. angeliefert sind.
Gleich aus welchem Grunde ist der Käufer zur Aufrechnung oder Zurückhaltung
des Kaufpreises nicht berechtigt (Termine sind verbindlich), außer bei
schriftlichen Vereinbarungen.
Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, angemessene Verzugszinsen
und/oder
den organisatorischen Mehraufwand zu belasten.
4. Geäußerte Zahlungs- bzw. Einkaufsbedingungen unseres Kunden, gleich
welcher
Art und Weise, gelten nur nach ausdrücklich schriftlicher Bestätigung
als angenommen
und bilden die Ausnahme.
Auftragsbezogen können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden,
die jedoch auch unserer schriftlichen Zustimmung bedürfen.
5. Bei Anfertigung von Artikeln nach einer Vorlage des Kunden,
verpflichten wir uns,
diese so gut wie möglich zu reproduzieren.
Wir müssen uns jedoch in diesem Fall geringe Abweichungen
in der Darstellung und in der Farbe, bedingt durch die
technologischen Möglichkeiten im Textildruck bzw. Folienmaterial und dem
unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien,
vorbehalten.
Auch bei derartigen Abweichungen liegt eine ordnungsgemäße
Leistung vor. Eine eventuelle Verletzung von Urheber- oder Schutzrechten
geht
hier zu Lasten des Bestellers.
6. Speziell angefertigte Zeichnungen, Druckvorlagen, Filme, Layouts,
Gestaltungen, Drucksiebe etc.
bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn der Besteller einen
Kostenanteil bezahlt hat.
Bei Folgeaufträgen stehen diese dem Kunden für einen angemessenen
Zeitraum zur Verfügung.
7. Der Besteller tätigt die Bestellung nur unter der Voraussetzung, die
Ware bzw. Leistungen
innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist begleichen zu können.
8. Der Kunde hat die Ware bzw. ausgeführte Arbeit unverzüglich zu überprüfen.
Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw.
Ausführung oder Übernahme schriftlich bei uns einzureichen. Dies gilt
auch für
äußerlich nicht erkennbare Mängel. Nach Ablauf dieser Frist gilt die
Ware als
endgültig abgenommen. Die Mängelhaftung beschränkt sich auf
Nachbesserungen oder kostenlose Ersatzlieferung innerhalb einer
angemessenen Frist.
Die Nachbesserungsarbeiten erfolgen nur durch uns oder durch eine von
uns ausdrücklich beauftragte Firma. Reklamationen nach
Weiterverarbeitungen
oder Gebrauch sind in jedem Fall unzulässig und werden nicht anerkannt.
Reklamationen oder Mängel entbinden in keinem Fall von der Zahlung.
9. Bei der Lieferung von Außenwerbung übernehmen wir keinerlei Haftung für
die
Statik, die Befestigung bzw. den Untergrund. Ob die technischen oder
genehmigungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Montage der bestellten Ware vorliegen, ist Sache
des Kunden.
10. Der Liefertermin ist unverbindlich, es sei denn, dass von Seiten des
Verkäufers
ausdrücklich eine Lieferzeit schriftlich zugesagt worden ist. Vor allem
gehen
Umstände nicht zu unseren Lasten, die wir zu vertreten haben und welche
die
Fertigstellung oder Lieferung verzögern oder unmöglich machen. Als
solche
Umstände zählen auch verspätete Anlieferung, bzw. Bereitstellung,
Lieferverzug unserer Zulieferer,
Änderungen sowie das Fehlen von Unterlagen und Zeichnungen.
Der Liefertermin ist Versandtermin ab Werk.
Bei etwaigen Verspätungen besteht weder Anspruch auf Schadenersatz noch
ein Anrecht auf
Annahmeverweigerung oder Rücktritt.
11. Kostenlos erstellte Entwürfe, Gestaltungsvorschläge und ideelles
Gedankengut
bleiben in jedem Fall unser Eigentum, und sind bei Nichterteilung bzw.
nicht Zustandekommen eines Vertrags-
Verhältnisses, soweit sie dem Kunden zur Ansicht überlassen worden sind,
innerhalb
von 4 Wochen zu Lasten des vermeintlichen Auftraggebers, an uns zurück zu
senden.
Sollte innerhalb dieser Frist keine Rücksendung erfolgen, sind wir
berechtigt, unsere Leistungen
in Rechnung zu stellen.
Wir behalten uns vor, bei Reproduktion Schadenersatz gelten zu machen.
12. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die jeweils für sich zu
Zahlungsverpflichtungen führen.
13. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung und
Regulierung aller Zahlungsverpflichtungen. Schecks werden unter den üblichen
Vorbehalten angenommen und gelten als einstweilige Zahlung. Die Ware darf
weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei
Weiterverkauf der
Ware wird die Kaufpreisforderung gegen den Dritten sicherheitshalber an
uns
abgetreten.
Ist die gelieferte Ware bzw. ausgeführte Leistung zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung mit einer anderen Ware eine Einheit, so tritt der
Schuldner
im Falle des Zahlungsausfalles die gesamte Einheit zur Sicherung der noch
offenstehenden Forderungen gegen ihn gesamtschuldnerisch an die Firma
Profi-Design GmbH ab.
14. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis findet deutsches
Recht (das
Recht der Bundesrepublik Deutschland) Anwendung.
15. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Sonneberg.
Gerichtsstand ist Sonneberg.
Profi-Design GmbH |